Verena Peters:
„Ich wäre sehr gerne
auch Ihre Logopädin!“
Laufende Fortbildung
2023
Manuelle Stimmtherapie nach Gabriele Münch – Pete Guy Spencer, München
LSVT LOUD – Heather Hodges, Elizabeth Peterson, Thomas Brauer, Dina Roos, Online
2022
Intensivseminar: Funktionelle und organische Stimmstörungen mit Einbezug von Stimmtherapie bei Transsexualität – Michael Heptner, Online
Komm!Ass – Interaktions- und Sprachanbahnung bei Autismus-Spektrum-Störung – Ulrike Funke, Wien
Diagnostik und Therapie bei peripherer Fazialisparese – Sabina Hotzenköcherle, Online
2021
Atemtherapie bei COVID-19 und Long-COVID Patienten – Katrin Frank, Ulrike Frank, Online
Um stets am neuesten Stand zu sein, besuche ich seit meinem Studium regelmäßig Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen:
2020
Fütterstörungen im Baby- und Kleinkindalter (FST) - Susanne Renk, Online
2017
Der Modifikationsansatz in der Therapie mit stotternden Kindern - Claudia Walther, Wien
AVS & LRS – Auditive Verarbeitungsstörungen und Lese-, Rechtschreibstörungen – Mareike Plath, Wien
TAKTKIN – Beate Birner-Janusch, Wien
2016
Praxisorientierte Sprachanbahnung bei geistig behinderten oder sprachentwicklungsverzögerten Kindern – Simone Homer-Schmidt, Wien
Vom Late Talker zur Wortfindungsstörung – Silke Kruse, Wien
PECS Level 1 Kurs, Linz
10. Linzer Sprachtagung, Linz
2015
Autismustagung, Berlin
9. Linzer Sprachtagung, Linz
2013
Symposium „100 Jahre Logopädie“, Wien
Beruflicher Werdegang
Seit 2021
freiberufliche Wahllogopädin in Erlauf
2017–2022
Logopädin im Ambulatorium Amstetten der VKKJ, Zentrum für Entwicklungsneurologie und Sozialpädiatrie
2016–2020
freiberufliche Wahllogopädin in Petzenkirchen
2015–2016
Logopädin im Ambulatorium Sonnenschein, St. Pölten
Ausbildung
2015
Abschluss des Studiums und Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Science in Health Studies (BSc)“
2012–2015
Studium für Logopädie – Phoniatrie – Audiologie an Österreichs größter Fachhochschule FH Campus Wien
2012
Matura an der Höheren Lehranstalt für Umwelt und Wirtschaft (HLUW) Yspertal
Meine
Behandlungs-Schwerpunkte
Der Weg zur Therapie
Nachfolgend einige Empfehlungen, wie Sie schnell und einfach Ihre Therapie in Anspruch nehmen können:
Die Schritte von der ärztlichen Verordnung bis zur Kostenrückerstattung:
Bitte beachten Sie:
Ad 1: Alle logopädischen Leistungen müssen von einem Facharzt für HNO-Heilkunde, Kinderfacharzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäden verordnet werden.
Auf dem Verordnungsschein/Überweisung müssen folgende Angaben stehen:
Ad 2: Der Verordnungsschein muss bitte vor dem Therapiebeginn (also noch vor dem 1. Termin) bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Damit bestätigt Ihr Krankenversicherungsträger, dass die Kosten nach erfolgter Therapie zu einem prozentuellen Teil rückerstattet werden. Wie hoch diese rückerstatteten Kosten letztendlich sind, hängt von Ihrem Versicherungsträger ab. Sie betragen zwischen 40 und 80% - bitte informieren Sie sich daher vorher bei Ihrer Krankenkasse.
Ad 6: Da ich Wahllogopädin bin, erfolgt die Bezahlung direkt nach jeder Therapieeinheit. Nach dem Therapieblock erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Damit Sie am Ende der Therapie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen, müssen Sie den bewilligten Verordnungsschein gemeinsam mit der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bei privaten Zusatzversicherungen ist es auch möglich, dass Sie den restlichen Betrag ebenfalls rückerstattet bekommen.
Tarife
Meine Tarife richten sich nach branchenüblichen Sätzen der Logopädie in Österreich. Die Kosten hängen von der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit ab.
T3 (60 Minuten) € 90
T2 (45 Minuten) € 75
T1 (30 Minuten) € 55
In der Zeitangabe sind sowohl direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Vor- und Nachbereitungszeit) enthalten.
60 Minuten (T3):
45 Minuten Therapie + 15 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).
45 Minuten (T2):
35 Minuten Therapie + 10 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).
30 Minuten (T1):
25 Minuten Therapie + 5 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).
Absage eines Termins:
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit, diesen rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristigen Absagen wird die Therapiestunde privat in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden jedoch nicht von der Krankenkasse erstattet. Wenn Sie zu spät kommen, kann die versäumte Zeit leider nicht nachgeholt werden.
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Für den Inhalt verantwortlich:
Verena Peters, BSc
Logopädin
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3253 Erlauf
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Meine
Behandlungs-Schwerpunkte
Der Weg zur Therapie
Nachfolgend einige Empfehlungen, wie Sie schnell und einfach Ihre Therapie in Anspruch nehmen können:
Die Schritte von der ärztlichen Verordnung bis zur Kostenrückerstattung:
Bitte beachten Sie:
Ad 1: Alle logopädischen Leistungen müssen von einem Facharzt für HNO-Heilkunde, Kinderfacharzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäden verordnet werden.
Auf dem Verordnungsschein/Überweisung müssen folgende Angaben stehen:
Ad 2: Der Verordnungsschein muss bitte vor dem Therapiebeginn (also noch vor dem 1. Termin) bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Damit bestätigt Ihr Krankenversicherungsträger, dass die Kosten nach erfolgter Therapie zu einem prozentuellen Teil rückerstattet werden. Wie hoch diese rückerstatteten Kosten letztendlich sind, hängt von Ihrem Versicherungsträger ab. Sie betragen zwischen 40 und 80% - bitte informieren Sie sich daher vorher bei Ihrer Krankenkasse.
Ad 6: Da ich Wahllogopädin bin, erfolgt die Bezahlung direkt nach jeder Therapieeinheit. Nach dem Therapieblock erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Damit Sie am Ende der Therapie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen, müssen Sie den bewilligten Verordnungsschein gemeinsam mit der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bei privaten Zusatzversicherungen ist es auch möglich, dass Sie den restlichen Betrag ebenfalls rückerstattet bekommen.
Tarife
Meine Tarife richten sich nach branchenüblichen Sätzen der Logopädie in Österreich. Die Kosten hängen von der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit ab.
T3 (60 Minuten) € 80
T2 (45 Minuten) € 65
T1 (30 Minuten) € 40
In der Zeitangabe sind sowohl direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Vor- und Nachbereitungszeit) enthalten.
60 Minuten (T3):
45 Minuten Therapie + 15 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).
45 Minuten (T2):
35 Minuten Therapie + 10 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).
30 Minuten (T1):
25 Minuten Therapie + 5 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).
Absage eines Termins:
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit, diesen rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristigen Absagen wird die Therapiestunde privat in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden jedoch nicht von der Krankenkasse erstattet. Wenn Sie zu spät kommen, kann die versäumte Zeit leider nicht nachgeholt werden.
Meine
Behandlungs-Schwerpunkte
Der Weg zur Therapie
Nachfolgend einige Empfehlungen, wie Sie schnell und einfach Ihre Therapie in Anspruch nehmen können:
Die Schritte von der ärztlichen Verordnung bis zur Kostenrückerstattung:
Bitte beachten Sie:
Ad 1: Alle logopädischen Leistungen müssen von einem Facharzt für HNO-Heilkunde, Kinderfacharzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäden verordnet werden.
Auf dem Verordnungsschein/Überweisung müssen folgende Angaben stehen:
Ad 2: Der Verordnungsschein muss bitte vor dem Therapiebeginn (also noch vor dem 1. Termin) bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Damit bestätigt Ihr Krankenversicherungsträger, dass die Kosten nach erfolgter Therapie zu einem prozentuellen Teil rückerstattet werden. Wie hoch diese rückerstatteten Kosten letztendlich sind, hängt von Ihrem Versicherungsträger ab. Sie betragen zwischen 40 und 80% - bitte informieren Sie sich daher vorher bei Ihrer Krankenkasse.
Ad 6: Da ich Wahllogopädin bin, erfolgt die Bezahlung direkt nach jeder Therapieeinheit. Nach dem Therapieblock erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Damit Sie am Ende der Therapie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen, müssen Sie den bewilligten Verordnungsschein gemeinsam mit der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bei privaten Zusatzversicherungen ist es auch möglich, dass Sie den restlichen Betrag ebenfalls rückerstattet bekommen.
Tarife
Meine Tarife richten sich nach branchenüblichen Sätzen der Logopädie in Österreich. Die Kosten hängen von der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit ab.
T3 (60 Minuten) € 85
T2 (45 Minuten) € 65
T1 (30 Minuten) € 40
In der Zeitangabe sind sowohl direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Vor- und Nachbereitungszeit) enthalten.
60 Minuten (T3):
45 Minuten Therapie + 15 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).
45 Minuten (T2):
35 Minuten Therapie + 10 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).
30 Minuten (T1):
25 Minuten Therapie + 5 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).
Absage eines Termins:
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit, diesen rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristigen Absagen wird die Therapiestunde privat in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden jedoch nicht von der Krankenkasse erstattet. Wenn Sie zu spät kommen, kann die versäumte Zeit leider nicht nachgeholt werden.
Laufende Fortbildung
2023
Manuelle Stimmtherapie nach Gabriele Münch – Pete Guy Spencer, München
LSVT LOUD – Heather Hodges, Elizabeth Peterson, Thomas Brauer, Dina Roos, Online
2022
Intensivseminar: Funktionelle und organische Stimmstörungen mit Einbezug von Stimmtherapie bei Transsexualität – Michael Heptner, Online
Komm!Ass – Interaktions- und Sprachanbahnung bei Autismus-Spektrum-Störung – Ulrike Funke, Wien
Diagnostik und Therapie bei peripherer Fazialisparese – Sabina Hotzenköcherle, Online
2021
Atemtherapie bei COVID-19 und Long-COVID Patienten – Katrin Frank, Ulrike Frank, Online
2020
Fütterstörungen im Baby- und Kleinkindalter (FST) - Susanne Renk, Online
2017
Der Modifikationsansatz in der Therapie mit stotternden Kindern - Claudia Walther, Wien
AVS & LRS – Auditive Verarbeitungsstörungen und Lese-, Rechtschreibstörungen – Mareike Plath, Wien
TAKTKIN – Beate Birner-Janusch, Wien
2016
Praxisorientierte Sprachanbahnung bei geistig behinderten oder sprachentwicklungsverzögerten Kindern – Simone Homer-Schmidt, Wien
Vom Late Talker zur Wortfindungsstörung – Silke Kruse, Wien
PECS Level 1 Kurs, Linz
10. Linzer Sprachtagung, Linz
2015
Autismustagung, Berlin
9. Linzer Sprachtagung, Linz
2013
Symposium „100 Jahre Logopädie“, Wien
Beruflicher Werdegang
Seit 2021
freiberufliche Wahllogopädin in Erlauf
2017–2022
Logopädin im Ambulatorium Amstetten der VKKJ, Zentrum für Entwicklungsneurologie und Sozialpädiatrie
2016–2020
freiberufliche Wahllogopädin in Petzenkirchen
2015–2016
Logopädin im Ambulatorium Sonnenschein, St. Pölten
Ausbildung
2015
Abschluss des Studiums und Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Science in Health Studies (BSc)“
2012–2015
Studium für Logopädie – Phoniatrie – Audiologie an Österreichs größter Fachhochschule FH Campus Wien
2012
Matura an der Höheren Lehranstalt für Umwelt und Wirtschaft (HLUW) Yspertal
Meine
Behandlungs-Schwerpunkte
Der Weg zur Therapie
Nachfolgend einige Empfehlungen, wie Sie schnell und einfach Ihre Therapie in Anspruch nehmen können:
Die Schritte von der ärztlichen Verordnung bis zur Kostenrückerstattung:
Bitte beachten Sie:
Ad 1: Alle logopädischen Leistungen müssen von einem Facharzt für HNO-Heilkunde, Kinderfacharzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäden verordnet werden.
Auf dem Verordnungsschein/Überweisung müssen folgende Angaben stehen:
Ad 2: Der Verordnungsschein muss bitte vor dem Therapiebeginn (also noch vor dem 1. Termin) bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Damit bestätigt Ihr Krankenversicherungsträger, dass die Kosten nach erfolgter Therapie zu einem prozentuellen Teil rückerstattet werden. Wie hoch diese rückerstatteten Kosten letztendlich sind, hängt von Ihrem Versicherungsträger ab. Sie betragen zwischen 40 und 80% - bitte informieren Sie sich daher vorher bei Ihrer Krankenkasse.
Ad 6: Da ich Wahllogopädin bin, erfolgt die Bezahlung direkt nach jeder Therapieeinheit. Nach dem Therapieblock erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Damit Sie am Ende der Therapie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen, müssen Sie den bewilligten Verordnungsschein gemeinsam mit der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bei privaten Zusatzversicherungen ist es auch möglich, dass Sie den restlichen Betrag ebenfalls rückerstattet bekommen.
Tarife
Meine Tarife richten sich nach branchenüblichen Sätzen der Logopädie in Österreich. Die Kosten hängen von der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit ab.
T3 (60 Minuten) € 85
T2 (45 Minuten) € 65
T1 (30 Minuten) € 40
In der Zeitangabe sind sowohl direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Vor- und Nachbereitungszeit) enthalten.
60 Minuten (T3):
45 Minuten Therapie + 15 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).
45 Minuten (T2):
35 Minuten Therapie + 10 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).
30 Minuten (T1):
25 Minuten Therapie + 5 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).
Absage eines Termins:
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit, diesen rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristigen Absagen wird die Therapiestunde privat in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden jedoch nicht von der Krankenkasse erstattet. Wenn Sie zu spät kommen, kann die versäumte Zeit leider nicht nachgeholt werden.
Impressum:
Für den Inhalt verantwortlich:
Verena Peters, BSc
Logopädin
Kirchenplatz 3
3253 Erlauf
E-Mail: verena@logopaedie4.me
Telefon: +43 664 122 44 08
Termine:
nach telefonischer Vereinbarung
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