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Verena Peters, BSc

Logopädin

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Verena Peters:

 

„Ich wäre sehr gerne

auch Ihre Logopädin!“

Laufende Fortbildung

 

2023

Manuelle Stimmtherapie nach Gabriele Münch – Pete Guy Spencer, München

 

LSVT LOUD – Heather Hodges, Elizabeth Peterson, Thomas Brauer, Dina Roos, Online

 

2022

Intensivseminar: Funktionelle und organische Stimmstörungen mit Einbezug von Stimmtherapie bei Transsexualität – Michael Heptner, Online

 

Komm!Ass – Interaktions- und Sprachanbahnung bei Autismus-Spektrum-Störung – Ulrike Funke, Wien

 

Diagnostik und Therapie bei peripherer Fazialisparese – Sabina Hotzenköcherle, Online

 

2021

Atemtherapie bei COVID-19 und Long-COVID Patienten – Katrin Frank, Ulrike Frank, Online

 

Um stets am neuesten Stand zu sein, besuche ich seit meinem Studium regelmäßig Fort- und Weiterbildungs­veranstaltungen:

 

2020

Fütterstörungen im Baby- und Kleinkindalter (FST) - Susanne Renk, Online

 

2017

Der Modifikationsansatz in der Therapie mit stotternden Kindern - Claudia Walther, Wien

 

AVS & LRS – Auditive Verarbeitungs­störungen und Lese-, Rechtschreib­störungen – Mareike Plath, Wien

 

TAKTKIN – Beate Birner-Janusch, Wien

 

2016

Praxisorientierte Sprachanbahnung bei geistig behinderten oder sprach­entwicklungsverzögerten Kindern – Simone Homer-Schmidt, Wien

 

Vom Late Talker zur Wortfindungs­störung – Silke Kruse, Wien

 

PECS Level 1 Kurs, Linz

 

10. Linzer Sprachtagung, Linz

2015

Autismustagung, Berlin

 

9. Linzer Sprachtagung, Linz

 

2013

Symposium „100 Jahre Logopädie“, Wien

 

 

Beruflicher Werdegang

 

Seit 2021

freiberufliche Wahllogopädin in Erlauf

 

2017–2022

Logopädin im Ambulatorium Amstetten der VKKJ, Zentrum für Entwicklungs­neurologie und Sozialpädiatrie

 

2016–2020

freiberufliche Wahllogopädin in Petzenkirchen

 

2015–2016

Logopädin im Ambulatorium Sonnenschein, St. Pölten

 

 

Ausbildung

 

2015

Abschluss des Studiums und Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Science in Health Studies (BSc)“

 

2012–2015

Studium für Logopädie – Phoniatrie – Audiologie an Österreichs größter Fachhochschule FH Campus Wien

 

2012

Matura an der Höheren Lehranstalt für Umwelt und Wirtschaft (HLUW) Yspertal

Grafiksymbol Logopädie

Meine

Behandlungs-Schwerpunkte

 

  • Myofunktionelle Störungen –
    muskuläres Ungleichgewicht v.a. im Lippen- und Zungenbereich
  • Artikulationsstörungen –
    Störung der Aussprache
  • Sprachverständnisstörungen
  • Wortschatzdefizite
  • Dysgrammatismus –
    Störung des Grammatik­erwerbs
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
  • Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS)
  • Dysphonie – Stimmstörungen

Der Weg zur Therapie

 

Nachfolgend einige Empfeh­lun­gen, wie Sie schnell und einfach Ihre Therapie in Anspruch nehmen können:

 

Die Schritte von der ärztlichen Verord­nung bis zur Kosten­rück­erstattung:

 

  1. Fachärztliche Verordnung
  2. Chefärztliche Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse
  3. Terminvereinbarung mit der Logopädin
  4. Erstgespräch (Anamnese)
  5. Diagnostik, Beratung und Therapie
  6. Einreichen der Honorarnote und der bewilligten ärztl­ichen Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse
  7.  

Bitte beachten Sie:

 

Ad 1: Alle logopädischen Leis­tungen müssen von einem Fach­arzt für HNO-Heilkunde, Kinder­facharzt, Zahnarzt oder Kiefer­orthopäden verordnet werden.

Auf dem Verordnungsschein/Über­weisung müssen folgende Angaben stehen:

 

  1. Ihre persönlichen Daten
  2. Medizinische Diagnose
  3. Zuweisung zur logo­pädischen Behandlung
  4. Anzahl und Dauer der Therapie­einheiten (z. B. 10x logopädische Therapie á 60 Min T3)

 

 

Ad 2: Der Verordnungsschein muss bitte vor dem Therapiebeginn (also noch vor dem 1. Termin) bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Damit be­stätigt Ihr Krankenversicherungsträger, dass die Kosten nach erfolgter Therapie zu einem prozentuellen Teil rückerstattet werden. Wie hoch diese rückerstatteten Kosten letztendlich sind, hängt von Ihrem Versicherungs­träger ab. Sie be­tra­gen zwischen 40 und 80% - bitte infor­mieren Sie sich daher vorher bei Ihrer Krankenkasse.

 

Ad 6: Da ich Wahllogopädin bin, erfolgt die Bezahlung direkt nach jeder Therapie­einheit. Nach dem Therapie­block erhal­ten Sie von mir eine Honorarnote. Damit Sie am Ende der Therapie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen, müssen Sie den bewilligten Ver­ord­nungs­schein gemeinsam mit der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bei privaten Zusatzversicherungen ist es auch möglich, dass Sie den restlichen Betrag ebenfalls rückerstattet bekommen.

Tarife

 

Meine Tarife richten sich nach branchen­üblichen Sätzen der Logopädie in Österreich. Die Kosten hängen von der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit ab.

 

T3 (60 Minuten) € 90

T2 (45 Minuten) € 75

T1 (30 Minuten) € 55

 

In der Zeitangabe sind sowohl direkte Leis­tun­gen (Therapie) sowie indirekte Leistun­gen (Vor- und Nach­bereitungs­zeit) enthalten.

 

60 Minuten (T3):

45 Minuten Therapie + 15 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).

 

45 Minuten (T2):

35 Minuten Therapie + 10 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).

 

30 Minuten (T1):

25 Minuten Therapie + 5 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).

 

Absage eines Termins:

 

Sollten Sie einen Termin nicht wahr­nehmen können, so besteht die Mög­lichkeit, diesen rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristigen Absagen wird die Therapiestunde privat in Rech­nung gestellt. Diese Kosten wer­den jedoch nicht von der Kranken­kasse erstattet. Wenn Sie zu spät kommen, kann die versäumte Zeit leider nicht nachgeholt werden.

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Webdesign:

 

Kommunikationsagentur

Mag. Maria Scholz-Fischhuber

E-Mail: m.scholz@fischhuber.at

Telefon: +43 664 303 99 78

 

in Kooperation mit

 

mediaproject

Ing. Leopold Pokorny

E-Mail: office@mediaproject.at

Telefon: +43 699 10 30 94 58

 

Hosted by:

1 & 1 Internet SE

Karte von OpenStreetMap

Routenplanung
in externer Website
öffen (GoogleMaps)

Impressum:

 

Für den Inhalt verantwortlich:

Verena Peters, BSc

Logopädin

Kirchenplatz 3

3253 Erlauf

 

E-Mail: verena@logopaedie4.me

Telefon: +43 664 122 44 08

 

Vor der Veröffentlichung von Inhalten dieser Website (zur Gänze oder teil­weise) ist die schriftliche Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers einzu­holen.

 

Copyright ©2023:

Verena Peters, BSc

 

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Meine

Behandlungs-Schwerpunkte

 

  • Myofunktionelle Störungen –
    muskuläres Ungleichgewicht v.a. im Lippen- und Zungenbereich
  • Artikulationsstörungen –
    Störung der Aussprache
  • Sprachverständnisstörungen
  • Wortschatzdefizite
  • Dysgrammatismus –
    Störung des Grammatik­erwerbs
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
  • Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS)
  • Dysphonie – Stimmstörungen

Der Weg zur Therapie

 

Nachfolgend einige Empfeh­lun­gen, wie Sie schnell und einfach Ihre Therapie in Anspruch nehmen können:

 

Die Schritte von der ärztlichen Verord­nung bis zur Kosten­rück­erstattung:

 

  1. Fachärztliche Verordnung
  2. Chefärztliche Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse
  3. Terminvereinbarung mit der Logopädin
  4. Erstgespräch (Anamnese)
  5. Diagnostik, Beratung und Therapie
  6. Einreichen der Honorarnote und der bewilligten ärztl­ichen Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse
  7.  

Bitte beachten Sie:

 

Ad 1: Alle logopädischen Leis­tungen müssen von einem Fach­arzt für HNO-Heilkunde, Kinder­facharzt, Zahnarzt oder Kiefer­orthopäden verordnet werden.

Auf dem Verordnungsschein/Über­weisung müssen folgende Angaben stehen:

 

  1. Ihre persönlichen Daten
  2. Medizinische Diagnose
  3. Zuweisung zur logo­pädischen Behandlung
  4. Anzahl und Dauer der Therapie­einheiten (z. B. 10x logopädische Therapie á 60 Min T3)

 

Ad 2: Der Verordnungsschein muss bitte vor dem Therapiebeginn (also noch vor dem 1. Termin) bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Damit be­stätigt Ihr Krankenversicherungsträger, dass die Kosten nach erfolgter Therapie zu einem prozentuellen Teil rückerstattet werden. Wie hoch diese rückerstatteten Kosten letztendlich sind, hängt von Ihrem Versicherungs­träger ab. Sie be­tra­gen zwischen 40 und 80% - bitte infor­mieren Sie sich daher vorher bei Ihrer Krankenkasse.

Ad 6: Da ich Wahllogopädin bin, erfolgt die Bezahlung direkt nach jeder Therapie­einheit. Nach dem Therapie­block erhal­ten Sie von mir eine Honorarnote. Damit Sie am Ende der Therapie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen, müssen Sie den bewilligten Ver­ord­nungs­schein gemeinsam mit der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bei privaten Zusatzversicherungen ist es auch möglich, dass Sie den restlichen Betrag ebenfalls rückerstattet bekommen.

 

 

Tarife

 

Meine Tarife richten sich nach branchen­üblichen Sätzen der Logopädie in Österreich. Die Kosten hängen von der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit ab.

 

T3 (60 Minuten) € 80

T2 (45 Minuten) € 65

T1 (30 Minuten) € 40

 

In der Zeitangabe sind sowohl direkte Leis­tun­gen (Therapie) sowie indirekte Leistun­gen (Vor- und Nach­bereitungs­zeit) enthalten.

 

60 Minuten (T3):

45 Minuten Therapie + 15 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).

 

45 Minuten (T2):

35 Minuten Therapie + 10 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).

 

30 Minuten (T1):

25 Minuten Therapie + 5 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).

 

Absage eines Termins:

 

Sollten Sie einen Termin nicht wahr­nehmen können, so besteht die Mög­lichkeit, diesen rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristigen Absagen wird die Therapiestunde privat in Rech­nung gestellt. Diese Kosten wer­den jedoch nicht von der Kranken­kasse erstattet. Wenn Sie zu spät kommen, kann die versäumte Zeit leider nicht nachgeholt werden.

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Meine

Behandlungs-Schwerpunkte

 

  • Myofunktionelle Störungen –
    muskuläres Ungleichgewicht v.a. im Lippen- und Zungenbereich
  • Artikulationsstörungen –
    Störung der Aussprache
  • Sprachverständnisstörungen
  • Wortschatzdefizite
  • Dysgrammatismus –
    Störung des Grammatik­erwerbs
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
  • Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS)
  • Dysphonie – Stimmstörungen

Der Weg zur Therapie

 

Nachfolgend einige Empfeh­lun­gen, wie Sie schnell und einfach Ihre Therapie in Anspruch nehmen können:

 

Die Schritte von der ärztlichen Verord­nung bis zur Kosten­rück­erstattung:

 

  1. Fachärztliche Verordnung
  2. Chefärztliche Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse
  3. Terminvereinbarung mit der Logopädin
  4. Erstgespräch (Anamnese)
  5. Diagnostik, Beratung und Therapie
  6. Einreichen der Honorarnote und der bewilligten ärztl­ichen Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse
  7.  

Bitte beachten Sie:

 

Ad 1: Alle logopädischen Leis­tungen müssen von einem Fach­arzt für HNO-Heilkunde, Kinder­facharzt, Zahnarzt oder Kiefer­orthopäden verordnet werden.

Auf dem Verordnungsschein/Über­weisung müssen folgende Angaben stehen:

 

  1. Ihre persönlichen Daten
  2. Medizinische Diagnose
  3. Zuweisung zur logo­pädischen Behandlung
  4. Anzahl und Dauer der Therapie­einheiten (z. B. 10x logopädische Therapie á 60 Min T3)

 

Ad 2: Der Verordnungsschein muss bitte vor dem Therapiebeginn (also noch vor dem 1. Termin) bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Damit be­stätigt Ihr Krankenversicherungsträger, dass die Kosten nach erfolgter Therapie zu einem prozentuellen Teil rückerstattet werden. Wie hoch diese rückerstatteten Kosten letztendlich sind, hängt von Ihrem Versicherungs­träger ab. Sie be­tra­gen zwischen 40 und 80% - bitte infor­mieren Sie sich daher vorher bei Ihrer Krankenkasse.

 

Ad 6: Da ich Wahllogopädin bin, erfolgt die Bezahlung direkt nach jeder Therapie­einheit. Nach dem Therapie­block erhal­ten Sie von mir eine Honorarnote. Damit Sie am Ende der Therapie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen, müssen Sie den bewilligten Ver­ord­nungs­schein gemeinsam mit der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bei privaten Zusatzversicherungen ist es auch möglich, dass Sie den restlichen Betrag ebenfalls rückerstattet bekommen.

 

Tarife

 

Meine Tarife richten sich nach branchen­üblichen Sätzen der Logopädie in Österreich. Die Kosten hängen von der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit ab.

 

T3 (60 Minuten) € 85

T2 (45 Minuten) € 65

T1 (30 Minuten) € 40

 

In der Zeitangabe sind sowohl direkte Leis­tun­gen (Therapie) sowie indirekte Leistun­gen (Vor- und Nach­bereitungs­zeit) enthalten.

 

60 Minuten (T3):

45 Minuten Therapie + 15 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).

 

45 Minuten (T2):

35 Minuten Therapie + 10 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).

 

30 Minuten (T1):

25 Minuten Therapie + 5 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).

 

Absage eines Termins:

 

Sollten Sie einen Termin nicht wahr­nehmen können, so besteht die Mög­lichkeit, diesen rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristigen Absagen wird die Therapiestunde privat in Rech­nung gestellt. Diese Kosten wer­den jedoch nicht von der Kranken­kasse erstattet. Wenn Sie zu spät kommen, kann die versäumte Zeit leider nicht nachgeholt werden.

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Laufende Fortbildung

 

2023

Manuelle Stimmtherapie nach Gabriele Münch – Pete Guy Spencer, München

 

LSVT LOUD – Heather Hodges, Elizabeth Peterson, Thomas Brauer, Dina Roos, Online

 

2022

Intensivseminar: Funktionelle und organische Stimmstörungen mit Einbezug von Stimmtherapie bei Transsexualität – Michael Heptner, Online

 

Komm!Ass – Interaktions- und Sprachanbahnung bei Autismus-Spektrum-Störung – Ulrike Funke, Wien

 

Diagnostik und Therapie bei peripherer Fazialisparese – Sabina Hotzenköcherle, Online

 

2021

Atemtherapie bei COVID-19 und Long-COVID Patienten – Katrin Frank, Ulrike Frank, Online

 

2020

Fütterstörungen im Baby- und Kleinkindalter (FST) - Susanne Renk, Online

 

2017

Der Modifikationsansatz in der Therapie mit stotternden Kindern - Claudia Walther, Wien

 

AVS & LRS – Auditive Verarbeitungs­störungen und Lese-, Rechtschreib­störungen – Mareike Plath, Wien

 

TAKTKIN – Beate Birner-Janusch, Wien

 

2016

Praxisorientierte Sprachanbahnung bei geistig behinderten oder sprach­entwicklungsverzögerten Kindern – Simone Homer-Schmidt, Wien

 

Vom Late Talker zur Wortfindungs­störung – Silke Kruse, Wien

 

PECS Level 1 Kurs, Linz

 

10. Linzer Sprachtagung, Linz

 

2015

Autismustagung, Berlin

 

9. Linzer Sprachtagung, Linz

 

2013

Symposium „100 Jahre Logopädie“, Wien

 

 

Beruflicher Werdegang

 

Seit 2021

freiberufliche Wahllogopädin in Erlauf

 

2017–2022

Logopädin im Ambulatorium Amstetten der VKKJ, Zentrum für Entwicklungs­neurologie und Sozialpädiatrie

 

2016–2020

freiberufliche Wahllogopädin in Petzenkirchen

 

2015–2016

Logopädin im Ambulatorium Sonnenschein, St. Pölten

 

 

Ausbildung

 

2015

Abschluss des Studiums und Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Science in Health Studies (BSc)“

 

2012–2015

Studium für Logopädie – Phoniatrie – Audiologie an Österreichs größter Fachhochschule FH Campus Wien

 

2012

Matura an der Höheren Lehranstalt für Umwelt und Wirtschaft (HLUW) Yspertal

 

 

Meine

Behandlungs-Schwerpunkte

 

  • Myofunktionelle Störungen –
    muskuläres Ungleichgewicht v.a. im Lippen- und Zungenbereich
  • Artikulationsstörungen –
    Störung der Aussprache
  • Sprachverständnisstörungen
  • Wortschatzdefizite
  • Dysgrammatismus –
    Störung des Grammatik­erwerbs
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
  • Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS)
  • Dysphonie – Stimmstörungen

Der Weg zur Therapie

 

Nachfolgend einige Empfeh­lun­gen, wie Sie schnell und einfach Ihre Therapie in Anspruch nehmen können:

 

Die Schritte von der ärztlichen Verord­nung bis zur Kosten­rück­erstattung:

 

  1. Fachärztliche Verordnung
  2. Chefärztliche Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse
  3. Terminvereinbarung mit der Logopädin
  4. Erstgespräch (Anamnese)
  5. Diagnostik, Beratung und Therapie
  6. Einreichen der Honorarnote und der bewilligten ärztl­ichen Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse
  7.  

Bitte beachten Sie:

 

Ad 1: Alle logopädischen Leis­tungen müssen von einem Fach­arzt für HNO-Heilkunde, Kinder­facharzt, Zahnarzt oder Kiefer­orthopäden verordnet werden.

Auf dem Verordnungsschein/Über­weisung müssen folgende Angaben stehen:

 

  1. Ihre persönlichen Daten
  2. Medizinische Diagnose
  3. Zuweisung zur logo­pädischen Behandlung
  4. Anzahl und Dauer der Therapie­einheiten (z. B. 10x logopädische Therapie á 60 Min T3)

 

Ad 2: Der Verordnungsschein muss bitte vor dem Therapiebeginn (also noch vor dem 1. Termin) bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Damit be­stätigt Ihr Kranken­versicherungsträger, dass die Kosten nach erfolgter Therapie zu einem prozentuellen Teil rückerstattet werden. Wie hoch diese rück­erstatteten Kosten letztendlich sind, hängt von Ihrem Versicherungs­träger ab. Sie be­tra­gen zwischen 40 und 80% - bitte infor­mieren Sie sich daher vorher bei Ihrer Krankenkasse.

 

Ad 6: Da ich Wahllogopädin bin, erfolgt die Bezahlung direkt nach jeder Therapie­einheit. Nach dem Therapie­block erhal­ten Sie von mir eine Honorarnote. Damit Sie am Ende der Thera­pie einen Teil der Kosten rückerstattet bekom­men, müssen Sie den bewilligten Ver­ord­nungs­schein gemeinsam mit der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bei privaten Zu­satzversicherungen ist es auch möglich, dass Sie den restlichen Betrag ebenfalls rück­erstat­tet bekommen.

 

Tarife

 

Meine Tarife richten sich nach branchen­üblichen Sätzen der Logopädie in Österreich. Die Kosten hängen von der Dauer der jeweiligen Therapie­einheit ab.

 

T3 (60 Minuten) € 85

T2 (45 Minuten) € 65

T1 (30 Minuten) € 40

 

In der Zeitangabe sind sowohl direkte Leis­tun­gen (Therapie) sowie indirekte Leistun­gen (Vor- und Nach­bereitungs­zeit) enthalten.

 

60 Minuten (T3):

45 Minuten Therapie + 15 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).

 

45 Minuten (T2):

35 Minuten Therapie + 10 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).

 

30 Minuten (T1):

25 Minuten Therapie + 5 Minuten Vor-, Nachbereitungszeit (ohne Patienten).

 

Absage eines Termins:

 

Sollten Sie einen Termin nicht wahr­nehmen kön­nen, so besteht die Mög­lichkeit, diesen recht­zeitig (mindestens 24 Stunden vorher) ab­zu­sagen oder zu verschieben. Bei kurz­fristigen Absagen wird die Therapiestunde privat in Rech­nung gestellt. Diese Kosten wer­den jedoch nicht von der Kranken­kasse er­stattet. Wenn Sie zu spät kommen, kann die versäumte Zeit leider nicht nachgeholt werden.

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Logopädin

 

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3253 Erlauf

 

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Telefon: +43 664 122 44 08

 

Termine:

nach telefonischer Vereinbarung

 

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